Das Arbeitsrecht umfasst alle Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dessen Vertretern. Man unterscheidet dabei zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht. In der heutigen Zeit dient das Arbeitsrecht in erster Linie dazu, den unselbstständigen Erwerbstätigen bei Rechtsproblemen den Rücken zu stärken.
Wir beraten Sie ausgiebig bei Kündigungen, Abfindungszahlungen, Arbeitsschutz und Verletzungen des Arbeitsvertrags.