Sie wollen ein Auto kaufen oder
verkaufen?

Verwenden Sie Immer Einen Schriftlichen Kaufvertrag. Hier Können Sie Auch Auf Musterkaufverträge Zurückgreifen, Aber Vorsicht,

Sie wollen ein Auto kaufen oder verkaufen? Verwenden Sie immer einen schriftlichen Kaufvertrag.  

Hier können Sie auch auf Musterkaufverträge zurückgreifen, aber Vorsicht, auch dieser Vertrag muss richtig ausgefüllt werden, denn „wer schreibt, der bleibt“.

Im Einzelfall können weitere Regelungen sinnvoll und erforderlich sein, diese müssen schriftlich im Kaufvertrag ergänzt werden. Wichtig bei gebrauchten Fahrzeugen ist die Frage der Garantie oder die Vereinbarung einer Gewährleistung. Beim Verkauf eines Fahrzeugs besteht das Problem, welche Beschaffenheit des Fahrzeugs zugesagt worden sind und wie man sich davor schützt, um wegen angeblicher Mängel nicht in Anspruch genommen zu werden, was ja bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag gehen kann.

Vermeiden Sie dies Probleme, lassen Sie sich  im Einzelfall in unserer Kanzlei von erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht vorher beraten. Das kann Ihnen viel Ärger ersparen und Sie haben Freude am neuen Fahrzeug.

Ihr Wolfgang Schliecker

Rechtsanwalt

auch Fachanwalt für Familienrecht

auch Fachanwalt für Verkehrsrecht