Aktuelles Abschiebungsverbot nach Afghanistan aufgrund Covid 19-Pandemie
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg darf ein alleinstehen-der Mann nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, wenn es ihm dort wegen der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der COVID-19-Pandemie voraussichtlich nicht gelingen wird, auf legalem Weg seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen.
Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 17.12.2020 entschieden.
In seinem Urteil hält das Gericht zumindest vorerst nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach einem leistungsfähigen, erwachsenen Mann – unabhängig davon, ob er vor Ort über ein aufnahmebereites und tragfähiges familiäres oder soziales Netzwerk verfügt – in Afghanistan in der Regel nicht die Verelendung droht.
Nach Würdigung der Ausführungen des Sachverständigen und der Auswertung einer Vielzahl weiterer Erkenntnismittel ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass sich inzwischen die wirtschaftliche Lage in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie derart verschlechtert hat, dass ein Rückkehrer aus dem westlichen Ausland keine realistische Aussicht hat, auf dem Tagelöhnermarkt eine Arbeit zu finden, sofern er nicht vor Ort über ein familiäres oder soziales Netzwerk verfügt, das ihm Zugang zum Arbeitsmarkt verschafft.